Aus diesem Grund findet eine Ergänzungswahl am Sonntag, 3. März 2024 statt.
Kandidatenlisten für den Gemeinderat müssen bis Montag, 22. Januar 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Jede Liste muss mindestens von 10 stimmberechtigten Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde unterzeichnet sein. Jede Person darf nur eine Kandidatenliste unterzeichnen.
Wird nur eine Kandidatenliste mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten eingereicht, so kommt es zu einer stillen Wahl (Art. 80 ABS. 1 PRG).