Wegen der hohen Waldbrandgefahr im Seebezirk wurde ein Verbot für das Entzünden von Feuern im Wald und in unmittelbarer Nähe durch den Kanton angeordnet. Dieser Entscheid gilt für eine unbestimmte Dauer, solange es nicht mehrere Tage hintereinander anhaltend regnet. Der Kanton wird das Verbot gegebenenfalls wieder aufheben.
